Luftfahrzeugmuster und Anzahl der Passagierplätze

Die Rundflüge mit Motor werden mit leichten Motorflugzeugen (UL) vom Typ WT-9 Dynamic und EV97 Eurostar durchgeführt.
Diese Flugzeuge bieten jeweils Platz für zwei Personen.
Der Passagier wird demnach auf dem Sitz des Co-Piloten befördert.

Abweichende, individuelle Flugrouten – Umwandlung eines Gutscheins

Die angegebenen Routen der jeweiligen Rundflüge dienen im Grunde nur als Beispiel.
Entscheidend ist der finanzielle Wert des Gutscheins.
Im entsprechen Zeitrahmen kann von den angegebenen Routen individuell auf Passagierwunsch abgewichen
werden.

Mit dem Gutschein „Allgäuer Alpen“ kann beispielsweise problemlos auch die Route „Nebelhorn und
Königsschlösser“ geflogen werden, da beide Gutscheine denselben Wert besitzen.

Eine komplett selbstgestaltete Route ist bei gleichbleibender Wertigkeit möglich. Ein Passagier hat zudem in der
Regel die Möglichkeit, den Flug kurzfristig zu verlängern. Ein entstehender Fehlbetrag zum Gutscheinwert kann
beim Piloten nach dem Flug beglichen werden.

Rundflüge im reinen Segelflugzeug

Bei einem reinen Segelflug ist immer das Wetter der entscheidende Faktor.
Dies liegt primär an den wechselnden Thermik- und Aufwindverhältnissen.
An guten Tagen können theoretisch die ganzen Alpen ohne Motor überquert werden und an schlechten Tagen ist das Segelflugzeug
nach ein paar Minuten wieder am Boden.
Somit fällt es schwer, vorab eine genauere Flugzeit zu vereinbaren.
Sollten Sie sich dennoch für einen solchen Flug interessieren, informieren Sie sich bitte tagesaktuell an den Wochenenden ab ca. 11 Uhr direkt am Flugplatz.
(Tel. 08321 / 81828)

Gerne laden wir Sie bei entsprechender Witterung ein, einen unserer Piloten auf einem Segelflug zu begleiten.

Gültigkeitsdauer eines Gutscheins

Unsere Gutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres ab dem Ausstellungsdatum gültig.

AGB – Beförderungsbedingungen

Der LSV Agathazell e.V. gestattet seinen aktiven Mitgliedern die Mitnahme von Dritten im Rahmen der in Artikel 6 Abs. 4a der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (geändert durch Verordnung (EU) Nr. 279/2014) festgelegten Bestimmungen.
Er stellt dafür die vereinseigenen Flugzeuge zur Verfügung.
Den Weisungen des Piloten ist am Boden und in der Luft immer Folge zu leisten! Der Pilot kann die Beförderung ablehnen oder den bereits begonnenen Flug abbrechen, wenn die Flugsicherheit nicht gewährleistet wird oder dieser im Gegensatz zum gesetzlichen Flugrecht steht.
Mit Antritt des Fluges bestätigen Sie, in guter körperlicher Verfassung zu sein.
Für eventuell auftretende körperliche Beschwerden sowie für Gepäckstücke aller Art wird weder von Ihrem Piloten noch von dem LSV Agathazell e.V. und dem Flugplatzhalter Haftung übernommen!